{"id":43,"date":"2019-07-27T11:49:21","date_gmt":"2019-07-27T11:49:21","guid":{"rendered":"https:\/\/one-step-further.org\/?page_id=43"},"modified":"2019-07-28T21:54:38","modified_gmt":"2019-07-28T21:54:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/one-step-further.org\/en\/satzung\/","title":{"rendered":"statute"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_medium\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row type_default valign_top\"><div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\">\r\n\t<div class=\"wpb_text_column\">\r\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\r\n\t\t\t<h1 style=\"text-align: left;\"><span style=\"font-size: 36pt; color: #006400;\"><em>Satzung des Vereins ONE STEP FURTHER &#8211; EOD for PEACE e.V.<\/em><\/span><\/h1>\n<h2 style=\"text-align: left;\"><span style=\"color: #006400;\"><em><span style=\"font-size: 36pt;\">In der Fassung vom 18.05.2018<\/span><\/em><\/span><\/h2>\n<h2 style=\"text-align: left;\"><span style=\"color: #006400;\"><em><span style=\"font-size: 36pt;\">Pr\u00e4ambel<\/span><\/em><\/span><\/h2>\n\r\n\t\t<\/div>\r\n\t<\/div>\r\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section><section class=\"l-section wpb_row height_medium\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row type_default valign_top\"><div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\">\r\n\t<div class=\"wpb_text_column\">\r\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\r\n\t\t\t<p>Millionen verlegter Landminen und anderer Kampfmittel und Kleinwaffen behindern nach wie vor den Wiederaufbau in vormaligen Krisengebieten oder unterst\u00fctzen durch ihr Vorhandensein die Entwicklung oder Weiterf\u00fchrung von bewaffneten Konflikten mit all ihren furchtbaren Folgen. Ausgehend vom Stand der Technik und der daraus resultierenden unvertretbar langen Zeit, bis alle Kampfmittel geborgen und entsorgt sind, ist es unumg\u00e4nglich, sich Gedanken \u00fcber neue L\u00f6sungswege zu machen. Die Brisanz dieses Themas soll uns veranlassen, \u00fcber technisch m\u00f6gliche, \u00f6konomisch und \u00f6kologisch vertretbare L\u00f6sungswege nachzudenken und diese zu realisieren.<\/p>\n<p>Der Verein versteht sich dabei nicht als Selbstzweck, sondern als erste und unumg\u00e4ngliche Stufe einer vern\u00fcnftigen Projektarbeit in der Revitalisierung von Lebensverh\u00e4ltnissen. Hauptzweck einer solchen Arbeit ist die Schaffung tragf\u00e4higer ziviler Strukturen und damit das In-Gangbringen von Prozessen, die langfristig zu einer funktionierenden Zivilgesellschaft f\u00fchren werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a71<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Name, Rechtsform und Sitz<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eONE STEP FURTHER \u2013 EOD for PEACE\u201c e.V.\u201c<\/li>\n<li>Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Er ist ein rechtsf\u00e4higer Verein entsprechend dem BGB.<\/li>\n<li>Sitz des Vereins ist Langenpreising (Land Bayern).<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong> \u00a72<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Vereinszweck<\/u><\/strong><\/p>\n<p>1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins soll die Entwicklungszusammenarbeit sein, insbesondere verwirklicht durch die Durchf\u00fchrung von praktischen Hilfeleistungen bei der Wiederherstellung von durch Minen oder durch Kampfmittel aller Art; einschlie\u00dflich Kleinwaffen; kontaminierter Gebiete, um wieder brauchbaren Lebensraum und gleichzeitig faire Erwerbsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die dort heimische Bev\u00f6lkerung zu schaffen.<\/p>\n<p>3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein ist keine Mittelbeschaffungsk\u00f6rperschaft i.S.\u00a7 58 Nr.1 AO.<\/p>\n<p><strong> \u00a73<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Mittel und Methoden zur Erreichung des Vereinszwecks<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vereinszweck soll u.a. durch folgende Punkte erreicht werden, die vom Verein selbst bzw. in Kooperation mit lokalen Strukturen durchgef\u00fchrt werden:<\/li>\n<li>Praktische R\u00e4umarbeiten,<\/li>\n<li>Aufkl\u00e4rungsarbeit (u.a. <em>Mine Awareness <\/em>oder <em>Risk Awareness Training<\/em>)<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Logistische Unterst\u00fctzung<\/li>\n<li>Opferunterst\u00fctzung (victim assistance), vornehmlich durch den Versuch der Integration von Kampfmittelopfern in den regul\u00e4ren Arbeitsprozess<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung des Wiederaufbaus in Krisengebieten durch die Schaffung von Ausbildungs-und Arbeitspl\u00e4tzen<\/li>\n<li>Eine weitere Aufgabe kann die Schulung von deutschem Personal f\u00fcr internationale Eins\u00e4tze im Bereich der humanit\u00e4ren Minen- und Kampfmittelbeseitigung sein.<\/li>\n<li>Der Verein kooperiert ausdr\u00fccklich mit anderen Entwicklungshilfeorganisationen in Krisenl\u00e4ndern und begreift diese als sinnvolle und notwendige Erg\u00e4nzung zu Programmen der Minen-, Kampfmittel &#8211; und Kleinwaffenbeseitigung. Entwicklungshilfeorganisationen k\u00f6nnen und sollen durch den Verein auch durch die Bereitstellung von Studien, Bewertungen und Fachpublikationen unterst\u00fctzt werden.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es ist beabsichtigt, Spenden und F\u00f6rdermittel zu sammeln und mit deren Hilfe entsprechende Auftr\u00e4ge zur Minen-\/Kampfmittelr\u00e4umung sowie zur Entwicklungshilfe kosteng\u00fcnstig und professionell selbst abzuwickeln bzw. andere lokale Organisationen zu unterst\u00fctzen, wenn dies der Situation besser gerecht wird. Der Verein wird durch die Bereitstellung von Spenden und F\u00f6rdermitteln unmittelbar selbst t\u00e4tig.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur zu satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken verwendet werden. Es darf keine Person durch Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Der Verein gibt sich eine Organisationsstruktur. Bei entsprechendem Zuwachs der Mitgliederanzahl kann die Mitgliederversammlung beschlie\u00dfen, eine Untergliederung des Vereins in verschiedene Organisationsebenen festzulegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong> \u00a74<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Mitgliedschaft<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck gem\u00e4\u00df \u00a72 unterst\u00fctzt<\/li>\n<li>Der Verein besteht aus:<\/li>\n<\/ol>\n<p>&#8211; pers\u00f6nlichen Mitgliedern<\/p>\n<p>&#8211; f\u00f6rdernden Mitgliedern<\/p>\n<p>&#8211; au\u00dferordentlichen Mitgliedern\/Ehrenmitgliedern<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Pers\u00f6nliche Mitglieder sind Einzelpersonen, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder sind Unternehmen, gleich welcher Rechtsform oder Personen, die die Ziele des Vereins durch angemessene laufende oder besondere Zuwendungen unterst\u00fctzen. F\u00f6rdernde Mitglieder haben ab 5.000 Euro Jahresbeitrag die M\u00f6glichkeit, Einsicht in die konkrete Projektarbeit zu nehmen.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitglieder\/Ehrenmitglieder sind sonstige Vereinigungen\/Personen, die die Ziele des Vereins nachhaltig unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Alle pers\u00f6nlichen Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung je eine Stimme.<\/li>\n<li>Die Jahresbeitr\u00e4ge werden in der j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung festgelegt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong> \u00a75<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Erwerb der Mitgliedschaft <\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglieder des Vereins sind zun\u00e4chst die Gr\u00fcnder gem\u00e4\u00df Gr\u00fcndungsniederschrift.<\/li>\n<li>Die Aufnahme weiterer, auch f\u00f6rdernder, Mitglieder erfolgt auf Antrag eines Interessenten. Das Aufnahmegesuch wird dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt. \u00dcber die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.<\/li>\n<li>Der Beschluss des Vorstands zur Ablehnung eines Mitglieds ist mit einfacher Mehrheit der Mitglieder des Vorstands herbeizuf\u00fchren. Gegen diesen Beschluss kann die beantragende Person innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.<\/li>\n<li>Im Falle eines Widerspruchs der beantragenden Person gegen die Ablehnung wird die n\u00e4chstfolgende Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit \u00fcber die Ablehnung endg\u00fcltig entscheiden.<\/li>\n<li>Die Mitteilung \u00fcber die Aufnahme erfolgt schriftlich unter Angabe des Tages, mit dem die Mitgliedschaft beginnt und enth\u00e4lt die zugeteilte Mitgliedsnummer.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong> \u00a76<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Beginn und Ende der Mitgliedschaft <\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft beginnt mit Ausnahme des in \u00a7 4 Absatz 1 genannten Falles mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstands.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch<\/li>\n<\/ol>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 K\u00fcndigung oder Tod eines Mitgliedes.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausschluss eines Mitgliedes.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Liquidation eines f\u00f6rdernden Mitgliedes (Unternehmen), wobei der Beitrag f\u00fcr das laufende Jahr noch zu entrichten ist.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Die K\u00fcndigung muss schriftlich unter Einhaltung der K\u00fcndigungsfrist von einem Monat, zum Ende eines Kalenderjahres, gegen\u00fcber dem Vorstand erfolgen.<\/li>\n<li>Der Vorstand hat das Recht, ein Mitglied des Vereins aus wichtigem Grunde auszuschlie\u00dfen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei vereinssatzungswidrigem oder sonst vereinssch\u00e4digendem Verhalten vor oder wenn ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein nicht nachkommt. Dieser Zustand tritt ein, wenn der f\u00e4llige Jahresbeitrag nicht innerhalb eines Monats nach Mahnung eingegangen ist.<\/li>\n<li>Der Beschluss des Vorstands zum Ausschluss eines Mitglieds ist mit einfacher Mehrheit der Mitglieder des Vorstands herbeizuf\u00fchren. Gegen diesen Beschluss kann das Mitglied innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.<\/li>\n<li>Im Falle eines Widerspruchs des Mitglieds gegen den Ausschluss wird die n\u00e4chstfolgende Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit \u00fcber den Ausschluss endg\u00fcltig entscheiden.<\/li>\n<li>Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus der Mitgliedschaft. R\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen des Vereins bleiben davon unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a77<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Organe des Vereins<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Vereinsorgane sind<\/p>\n<p>&#8211; die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>&#8211; der Vorstand<\/p>\n<p><strong> \u00a78<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Mitgliederversammlung<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung behandelt in ordentlichen und au\u00dferordentlichen Sitzungen die Angelegenheiten des Vereins.<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal j\u00e4hrlich durch den Vorstand einzuberufen. Der Vorstand kann auch jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden w\u00fcnscht oder Widerspruch gegen den Ausschluss eines Mitgliedes eingelegt wurde.<\/li>\n<li>Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss mindestens drei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung schriftlich per Brief oder Email erfolgen.<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes des vergangenen Gesch\u00e4ftsjahres<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber den Gesch\u00e4ftsbericht und den Jahresabschluss<\/li>\n<li>Entgegennahme des Berichts des Kassenpr\u00fcfers des vergangenen Gesch\u00e4ftsjahres<\/li>\n<li>Entgegennahme der vom Vorstand genehmigten Projekte zur Kenntnis<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>Wahl des neuen Vorstandes und wird alle 2 Jahre gew\u00e4hlt<\/li>\n<li>Wahl des neuen Kassenpr\u00fcfers. Der Kassenpr\u00fcfer darf nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren und wird alle 2 Jahre gew\u00e4hlt<\/li>\n<li>Festsetzen der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und deren Erhebungsform f\u00fcr das jeweilige Gesch\u00e4ftsjahr im Rahmen einer zu beschlie\u00dfenden Beitragsordnung.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber eingebrachte Vorschl\u00e4ge und Antr\u00e4ge sowie \u00fcber allgemeine Angelegenheiten.<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstands.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied (auch Ehrenmitglieder) stimmberechtigt. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung, wenn mindestens ein Viertel der Vereinsmitglieder erschienen ist. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorsitzende verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Die Beschlussfassung von Satzungs\u00e4nderungen erfolgt mit 2\/3 der abgegebenen Stimmen, zu anderen Punkten mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern in der Satzung oder im Gesetz nichts Gegenteiliges bestimmt ist.<\/li>\n<li>Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sind beim Vorstand bis sp\u00e4testens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung einzureichen.<\/li>\n<li>Den Vorsitz der Mitgliederversammlung hat ein mit einfacher Mehrheit gew\u00e4hlter Versammlungsleiter.<\/li>\n<li><\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.<\/li>\n<li>Die in der Niederschrift der Mitgliederversammlung dokumentierten Beschlussfassungen sind mit der detaillierten Stimmenabgabe wiederzugeben<\/li>\n<li>Die Niederschrift der Mitgliederversammlung ist durch ein Mitglied des Vorstands und den\/die Protokollf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong> \u00a79<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Vorstand<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand des Vereins besteht zu Beginn aus 5 Mitgliedern\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>dem\/der 1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/der 2. Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/der Kassenwart\/in<\/li>\n<li>dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<\/li>\n<li>Beisitzer<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Wahl des Vorstands erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Amtszeit betr\u00e4gt 2 Jahre. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Der Vorstand hat folgende Aufgaben:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Erstellen des Projektprogramms, des Haushaltsplans, des Gesch\u00e4ftsberichts und Veranlassung des Jahresabschlusses.<\/li>\n<li>\u00dcberwachung der Durchf\u00fchrung der Projekte und deren Begleitung<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Einberufung der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Aufnahme von Neumitgliedern<\/li>\n<li>Ausschluss von Mitgliedern<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig. Fallen Aufwandsentsch\u00e4digungen an, werden diese durch den Vorstand genehmigt.<\/li>\n<li>Der Verein wird nach \u00a7 26 II BGB durch ein Vorstandsmitglied vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB befreit.<\/li>\n<li>Ehrungen an Personen die sich auf besondere Weise Verdienste um das Vereinswesen erworben haben, kann die Ehrenmitgliedschaft des Vereins verliehen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong> \u00a710<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Zu dem Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit aller an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke sind vertraglich \u00fcbernommene Pflichten zu erf\u00fcllen.<\/li>\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die <em>\u201eDeutsche Welthungerhilfe e.V.\u201c, zur Zeit, Friedrich Ebert Strasse 1, 53173 Bonn<\/em>, mit der Auflage, dieses Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Satzung errichtet am 20.09.2014 und in der Mitgliederversammlung vom<\/p>\n<p>12.12.2014. Erneut ge\u00e4ndert in der Mitgliederversammlung am 13.10.2017 und am 18.05.2018.<\/p>\n<p>Ort:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Datum:<\/p>\n<p>Langenpreising\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 18.05.2018<\/p>\n\r\n\t\t<\/div>\r\n\t<\/div>\r\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Satzung des Vereins ONE STEP FURTHER - EOD for PEACE e.V. 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